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Förderung durch
die StiftungDie Joachim & Susanne Schulz Stiftung unterstützt vor allem Projekte in der Stadt Amorbach sowie in der Gemeinde Mudau. Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung ist ehrenamtliches Engagement oder finanzielle Eigenmittel, die in das Projekt einfließen. In der Regel erfolgt eine Unterstützung nur einmalig. Für besondere Projekte ist eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung möglich. Pro Jahr gibt es nur zwei Fördertermine. Die Deadline für die Antragseinreichung ist jeweils der 10. April und der 10. November des Jahres.
Förderantrag
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Kriterien für eine
FörderentscheidungDie Entscheidung über einen Förderantrag liegt bestimmten Faktoren zugrunde. Ein aktiver Beitrag durch den Antragssteller muss in jedem Fall erkennbar sein. Weiterhin sollte Ihr Projekt die folgenden Kriterien erfüllen:
- Modell- und Vorbildcharakter für die Gesellschaft
- stärkt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement
- sozialen Anforderungen gerecht werden
- Eigenständigkeit und Selbstverantwortung stärken
- nachhaltig wirkend angelegt sein
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Voraussetzung für
eine förderungDie Joachim & Susanne Schulz Stiftung kann ausschließlich satzungsgemäße Zwecke fördern. Bitte schauen Sie sich vor Antragstellung die Satzung der Stiftung an. Falls Sie Ihr Projekt keinem der unter Punkt 2 aufgeführten Zwecke zuordnen können, darf Ihr Vorhaben leider nicht durch die Stiftung unterstützen werden. Sind in der Vergangenheit bereits Projekte eines Antragstellers finanziert worden, so wird ein neuer Förderantrag erst bewilligt, wenn die Verwendungsnachweise für die bisherigen Anträge erbracht worden sind.
Verwendungsnachweis